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DAZU GEHÖRT AUCH DAS ABSTECKEN UNTERNEHMERISCHER ZIELE
Eigentlich beginnt die Bauabrechnung am Ende einer Bauleistung. Damit es an dieser Stelle, wenn dann nur zu einer positiven Überraschung kommt, müssen zu Beginn bereits die richtigen Weichen gestellt sein.
Wir zeigen Ihnen wie.
- allgemeine Bauabrechnung nach REB-VB 23.003
- Baubegleitende Aufmaße
- Erstellung von Abschlags- und Schlussrechnungen
- Erfassung von Nachtragsleistungen
- Zuordnung von Kostenträgern und Abrechnungszeiträumen
- Erdmassenberechnung
- nach Elling REB-VB 21.003
- zwischen Begrenzungslinien REB-VB 21.013
- über Prismen nach REB-VB 22.013
- Oberflächenberechnung nach REB-VB 21.033
- Schichtdickennachweis von gebundenen & ungebundenen Schichten als Tabelle und Querprofil
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